Inkrafttreten des TKG-Änderungsgesetz: (0)180-er Service-Diensten.

Inkrafttreten des TKG-Änderungsgesetz: (0)180-er Service-Diensten.

Liebe Partner,

wir haben von unserem Telefonanbieter folgende Mitteilung bez. der 01805 Servicerufnummern erhalten.

Es müssen auf allen Websites, die eine Servicerufnummer verwenden, folgende Preisangaben für den Kunden sichtbar stehen.

Ab 01. März 2010 müssen also in der Werbung für (0)180-Dienste sowohl der Festnetzpreis als auch der maximale Mobilfunkpreis jeweils pro Minute bzw. pro Anruf angegeben werden. Anrufe aus den Mobilfunknetzen zu (0)180-Service-Diensten werden entsprechend der Verfügung 26/2009 der Bundesnetzagentur hierbei immer pro Minute abgerechnet. Für die Gassen (0)180-2 und (0)180-4 bedeutet dies, dass der Preis pro Anruf aus dem Festnetz sowie der maximale Preis pro Minute aus dem Mobilfunknetz anzugeben ist.

Werbe-Beispiele

(0)180-5: „0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“
(0)180-2: „0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“

Bitte ändern Sie daher den entsprechenden Werbetext bei den Servicrufnummern auf Ihren Websites ab.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit gerne zur verfügung.

Viele Grüße
Ihr Team von Specials.de

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