Partnervertrag
Vertragsgegenstand
Specials ist ein Vertriebspartnerprogramm für die Touristik und bietet unter www.specials.de ein Partnerprogramm
(„Affiliate Programm”) der Ypsilon.NET AG zur Bewerbung von touristischen Angeboten durch die gewerbliche Schaltung von
Anzeigen (Banner, Logos, Textlinks, HTML-Module) im Internet an. Die Geschäftstätigkeit von Ypsilon.NET ist die
Vermittlung von Online-Serviceleistungen zwischen dem Fulfillmentpartner und Ihnen als Vertriebspartner
(im folgenden: „Affiliate”).
Ziel des Vertrages ist eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation. Der Affiliate bewirbt die von
Ypsilon.NET bereitgestellten Werbemittel (Angebote, Reise-Datenbanken) auf seiner Internetseite/Partnerdomain und
erhält eine erfolgsabhängige Werbevergütung (Werbekostenzuschuss, im folgenden: „WKZ”), wenn ein Kunde
vermittelt wird und über die Online-Anzeigen oder telefonisch touristische Leistungen des Fulfillment-Partners bucht.
Fulfillment, Abwicklung der touristischen Leistung
Der Fulfillment-Partner von Ypsilon.NET AG ist die billigfluege.de GmbH mit Sitz in der Vilbeler Landstraße 203,
D-60388, Frankfurt - Ust-Idnr.: DE 240831023 - HRB 51498 Amtsgericht Frankfurt an Main - Geschäftsführerin:
Rita Maria Klenz. Billigfluege.de ist verantwortlich für die Abwicklung der Dienstleistung im Rahmen der zu
erbringenden touristischen Leistungen inklusive aller damit zusammenhängenden Vorgänge wie Callcenter,
Kundenberatung, Rechnungsstellung, Mahnwesen, Inkasso, Stornierungen, Buchungsabwicklung, Ticketversand, Auszahlung der
Werbevergütung (Werbekostenzuschuss: „WKZ”).
Zustandekommen des Vertrages, Vertragsdauer
DYpsilon.NET AG stellt unter www.specials.de ein Online-Antragsformular zur Anmeldung als Teilnehmer am Partnerprogramm
bereit. Nach Absenden des ausgefüllten Formulars und Vervollständigung der persönlichen Angaben im Account
des Affiliates wird Ypsilon.NET AG die Anmeldung prüfen und über die endgültige Aufnahme des Affiliates
entscheiden. Mit Annahme der Partnerschaft von Ypsilon.NET AG erkennt der Affiliate den vorliegenden Partnervertrag ohne
jede Einschränkung an. Die Annahme des Angebots wird dem Partner per EMail bestätigt.
Der Partner ist für alle notwendigen Anmeldungen, Genehmigungen und Erlaubnisse seiner Tätigkeit sowie für
die Abführung sämtlich anfallender Steuern und Beiträge selbst verantwortlich. Der Partner versichert mit
Absenden des Formulars diese Voraussetzungen einzuhalten bzw. hierfür zu sorgen. Die Auszahlung von Umsatzsteuer auf
die Aufwandsprämie erfolgt nur, soweit vom Partner eine Gewerbeanmeldung vorliegt und der Partner zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist.
Die Teilnahme steht jedem offen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ypsilon.NET
setzt für seine Affiliates keine besonderen Vorgaben oder Inhalte vorraus, lehnt jedoch grundsätzlich Bewerber
ab, deren Internetseiten gegen geltendes Recht verstossen, die pornographische, diskriminierende oder fremdenfeindliche
Inhalte verbreiten.
Die Mitgliedschaft im Partnerprogramm ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und grundsätzlich kostenfrei. Entgelte
entstehen nur bei gesonderten Vereinbarungen über Zusatzleistungen, z.B. für die Schaltung einer speziellen
Hotline-Nummer oder die Vereinbarung von Sonderkonditionen.
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm wird kein Handelsvertretervertrag geschlossen, auch begründet sie keine
Geschäftsbeziehung im Sinne einer Gemeinschaft oder Gesellschaft der Parteien. Die Parteien sind nicht berechtigt,
im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder Erklärungen im Namen der jeweils anderen Partei abzugeben oder
anzunehmen.
Der Affiliate stimmt mit seiner Anmeldung zum Specials-Partnerprogramm dem Empfang von Mitteilungen und Newslettern von
Ypsilon.NET AG im Zusammenhang mit der Partnerschaft zu.
Zuordnung von Buchungen, Zuteilung der Affiliate-Kennung
Die Geschäftstätigkeit gegenüber den Affiliates und die Abrechnung der Werbevergütung (WKZ) wird mit
dem Ypsilon.NET Affiliate-System abgewickelt. Dafür stellt Ypsilon.NET jedem Affiliate nach der Anmeldung eine
eindeutige Kennnummer (PartnerID) und einen oder mehrere individuelle Link-Codes (Hyperlinks, Links) zur Verfügung,
durch die alle touristischen Leistungen, die ein vermittelter Kunde auf den bereitgestellten Werbemitteln bucht, dem
Affiliate zugeordnet werden.
Der Affiliate bindet die von Ypsilon.NET bereitgestellten und von ihm ausgewählten Werbemittel über einen
vorgegebenen Hyperlink in seine Website ein. Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links
liegt im Verantwortungsbereich des Affiliates. Nur wenn die Werbemittel nach den Anweisungen von Ypsilon.NET und
unverändert eingesetzt werden, kann seitens Ypsilon.NET gewährleistet werden, dass eine Vermittlung des
Affiliates korrekt erfasst und vergütet wird.
Zur korrekten Erfassung der Buchungen und der Zuordnung der Kunden zum Affiliate wird die PartnerID grundsätzlich im
Link (URL) der Buchungsmaschinen (IBE´s) verwendet. Für spezielle, insbesondere auch externe, Angebote können
zusätzlich Cookies mit der PartnerID eingesetzt werden, die auf dem Computer des Kunden abgelegt sind. Technisch
bedingt kann ein Kunde solche Cookies löschen oder die Annahme verweigern. Ein Vergütungsanspruch seitens des
Affiliates entsteht dann, wenn eine Buchung durch die im Link übergebene PartnerID oder durch Erfassung der PartnerID
aus einem Cookie eindeutig zugeordnet werden kann.
Zugang zum Online Affiliate-System (Auswertung & Reporting)
Der Affiliate hat mit seiner individuellen PartnerID und persönlichem Kennwort die Möglichkeit, jederzeit
Zugriff auf das Online Abrechnungs- und Verwaltungssystem von Specials zu nehmen und kann insbesondere die zur
Verfügung gestellten Werbemittel und den Stand der aktuell aufgelaufenen Umsätze und Vergütungen auf
seinem Affiliate-Konto einsehen.
Der Affiliate hat in seinem Account die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben jederzeit zu aktualisieren.
Er ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese Daten stets auf dem aktuellen
Stand zu halten und Änderungen unverzüglich vorzunehmen.
Alle vermittelten touristischen Leistungen werden im Affiliate-Account in den Kategorien Offen, Gebucht, Option, Request,
Abgerechnet und Ausgezahlt, jeweils mit dem vermittelten Umsatz, der Art der vermittelten Leistung und dem angefallenen
WKZ ausgewiesen.
Nutzung und Einbindung der Werbemittel, Hotline-Nummer
Ypsilon.NET AG stellt dem Affiliate unterschiedliche Online-Werbemittel, z.B. in Form von Bannern, Grafiken, Logos,
Buchungsmasken, Komplett-Seiten und Textlinks zur Verfügung und berechtigt ihn für die Zeit der Zusammenarbeit,
die bereitgestellten Medien im Rahmen des Partnervertrags, auch für selbst gestaltete Internetseiten, zu verwenden.
Das Nutzungsrecht kann nach vorheriger Zustimmung seitens Ypsilon.NET AG an Affiliates übertragen werden, die eine
SubID des Affiliates verwenden. Es erlischt mit Kündigung des Vertrages.
Die für den Zweck der Bewerbung speziell bereitgestellten Medien dürfen nur im Zusammenhang mit der Bewerbung
von Specials-Angeboten eingesetzt werden, dem Affiliate steht es daneben aber frei, weitere Angebote anderer Werbetreibenden
auf seinen Seiten zu platzieren.
Der Affiliate kann die bereitgestellten Werbemittel auf beliebigen Seiten einsetzen, wenn diese mit dem Partnervertrag in
Übereinstimmung stehen. Alle Domains, auf denen Anzeigen oder Werbemittel von Ypsilon.NET eingesetzt werden, sind
aber zur Möglichkeit der Prüfung zeitnah mit der Bewerbung im persönlichen Account des Affiliates
einzutragen.
Der Affiliate darf die bereitgestellten Werbemittel nur mit Zustimmung von Ypsilon.NET AG abändern. Insbesondere ist
er nicht berechtigt, touristische Angebote mit anderen als den vom Anbieter oder den Veranstaltern angegebenen Preisen oder
Leistungsdaten zu bewerben.
Zusätzlich zu den Online-Werbemitteln bietet Ypsilon.NET mit einer speziellen Hotline-Nummer eine
Offline-Buchungsmöglichkeit. Bei Anruf dieser Hotline und konkreter Buchungsanfrage wird der Kunde telefonisch nach
der PartnerID (Hier „Service-Nummer”) gefragt. Die Buchung wird anschließend mit der Affiliate-Zuordnung im Specials
System eingegeben und zu den Konditionen gemäß der jeweils aktuell gültigen WKZ-Tabelle des Affiliates
vergütet.
Die von Ypsilon.NET in einigen Online-Buchungsmaschinen eingebundenen Hotelbilder stammen, wenn sie entsprechend
gekennzeichnet sind, aus dem Giata Hotelguide und unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung
gelten die AGB der Giata-GmbH in der aktuellen Version, diese Bestimmungen sind hier einzusehen: www.giata-gmbh.de/agb.
Kalkulation, Abrechnung und Auszahlung der Werbekostenzuschüsse
Die Vergütung wird nach Abreise des Kunden und Abrechnung des Veranstalters gegenüber dem Fulfillment-Partner
dem Affiliate auf seinem Online-Konto gutgeschrieben und zwischen dem 15. und 25. des darauf folgenden Monats nach
Lieferdatum abgerechnet soweit ein Mindestbetrag von 25,- Euro erreicht wird. Der Affiliate hat die Möglichkeit im
Account den Auszahlungsbetrag von 25,- Euro zu ändern. Der Auszahlungsbetrag wird innerhalb 5 Tagen auf das Konto
des Partners überwiesen. Wenn eine Zahlung per Scheck oder IBAN-Überweisung gewünscht ist, erfolgt die
Auszahlung innerhalb 14 Tagen. Unter der Mindestauszahlungsgrenze liegende Beträge werden in die Abrechnung des
Folgemonats übernommen. Der Anspruch des Affiliates auf die Vergütung entsteht mit Erstellung der End-
Abrechnung für den vorangegangenen Monat. Der Affiliate hat die Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt durch
Veränderung des Mindest-Auszahlungsbetrags für sein Affiliate-Konto zu ändern. Guthaben auf dem Ypsilon.NET
Affiliate-Konto werden nicht verzinst.
Die auf der Internetseite www.specials.de und zur Bewerbung des Affiliate Programms veröffentlichen Vergütungen
sind Richt- bzw. Durchschnittswerte für die der Partnerschaft zugrundeliegenden Werbekostenzuschüsse.
Die dem Affiliate zustehende Vergütung ist vom Reiseveranstalter (Produkt), dem für die Leistung erzielten
Netto-Umsatz, sowie den vom Affiliate dauerhaft erreichten Umsätzen abhängig und wird nach seiner individuellen,
jeweils zum Buchungszeitraum aktuell gültigen, WKZ-Tabelle berechnet. Die vollständige WKZ-Tabelle kann vom
Affiliate jederzeit in seinem persönlichen Account eingesehen werden.
Der vom vermittelten Umsatz abhängige Werbekostenzuschuß richtet sich nach der vom Veranstalter dem Kunden in
Rechnung gestellten Netto-Summe ohne MwSt. Auf dem Fulfillmentpartner nicht provisionierte Leistungen (u.a. Zuschläge,
Steuern, Service- und Reservierungsentgelte) besteht kein Vergütungsanspruch.
Auszahlungen auf ein deutsches Bankkonto sind für den Affiliate kostenfrei. Sofern Auszahlungen vom Affiliate per
Scheck oder Überweisung ins Ausland angefordert werden, berechnet Ypsilon.NET AG den banküblichen
Gebührensatz für Auslandsüberweisungen.
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen für die Werbetätigkeit des Affiliates ist neben der
vereinbarten Vergütung ausgeschlossen.
Geworbene Partner, Affiliates werben Affiliates
Ypsilon.NET bietet seinen Affiliates die Möglichkeit, durch die Bewerbung des Partnerprogramms selbst, Zusatzverdienste
zu erlangen. Dabei wird über einen speziellen Link ein neuer, bisher noch nicht bei specials.de angemeldeter Affiliate
einem bestehenden Account als „Geworben” untergeordnet. Der „Werber” erhält dann gemäß der aktuellen
WKZ-Tabelle einen Bonus für alle oder einen Teil der Umsätze seiner geworbenen Affiliates. Diese Verknüpfung
ist nicht zulässig, wenn „Werber” und „Geworbener” Teil einer häuslichen oder gewerblichen Gemeinschaft sind.
Werbevergütung für eigene Reisen
Als Fulfillment-Dienstleister sind wir aufgrund vertraglicher Bestimmungen der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die
Reisen ausschließlich zu dem vom Veranstalter ausgeschriebenen Preis zu verkaufen. Ypsilon.NET ist daher nicht dazu
berechtigt, Ihnen als Affiliate einen Rabatt oder eine Werbevergütung für eigene Reisen zu gewähren, wenn
Sie der direkte Vertragspartner des Veranstalters sind.
Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte
Der Affiliate ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit selbst dafür
verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Teilnahme
privater Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als „privat”
sondern als „gewerblich” einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.
Sofern der Affiliate als Unternehmer im Sinne des § 2 UstG. geführt wird und Anspruch auf eine Auszahlung der
Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er gegenüber Ypsilon.NET jederzeit und
ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.- IdNr.), daß er berechtigt ist, in
Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst
ab dem Monat, in dem die Mitteilung bei Ypsilon.NET eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung
rückwirkende Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.
Der Affiliate ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich und wird die
erhaltenen Werbevergütungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur
Kenntnis bringen.
Leistungen und Pflichten des Anbieters
Ypsilon.NET AG stellt dem Affiliate alle für die Bewerbung der angebotenen touristischen Leistungen erforderlichen
Links, Werbemittel sowie Anleitungen zur Verfügung und gewährleistet, dass die über diese korrekt kodierten
Links gebuchten Leistungen erfasst, bearbeitet, gebucht und dem Affiliate in seinem Online-Account zeitnah dargestellt und
vergütet werden.
Der Fulfillment-Partner erfasst alle Buchungen online und erledigt nach Rücksprache mit dem Kunden die Abwicklung der
Leistungen, den Versand der Unterlagen und Rechnungen, die Zahlungs- und Retourenabwicklung und alle weiteren, mit der
Buchung im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, insbesondere auch die vertragsgemäße Auszahlung
der vereinbarten Werbevergütung an die Affiliates.
Ypsilon.NET AG wird den üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Ypsilon.NET Affiliate-System
24 Stunden am Tag verfügbar ist. Bei einem Systemausfall wird sich Ypsilon.NET AG sofort bemühen, die
Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für
erforderliche Wartungsmaßnahmen notwendig sind oder durch Dritte, nicht mit Ypsilon.NET AG verbundenen Unternehmen,
verschuldet sind.
Ypsilon.NET AG übernimmt keine Garantie, dass der Betrieb der Werbemittel und der Login ins Abrechnungssystem
ständig verfügbar oder fehlerfrei erreichbar ist. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine geringe
Anzahl von Transaktionen nicht protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen Ypsilon.NET AG seitens des Affiliate
entsteht daraus nicht.
Pflichten des Affiliates, Haftung
Der Affiliate betreibt seine Webseite eigenständig und unabhängig von Ypsilon.NET sowie dem Fulfillment-Partner.
Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine Internet-Präsenz verantwortlich,
beachtet für seine selbst erstellten Seiten und insbesondere für die Bewerbung des Internetauftritts die Patent-,
Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich,
diese unter keinen Umständen (insbes. Suchmaschinen- Werbung & Optimierung) zu verletzen. Insbesondere ist der
Affiliate verpflichtet, keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den für Ypsilon.NET beworbenen
Angeboten zu verwenden.
Der Affiliate stellt Ypsilon.NET im Vorraus von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie Kosten
frei, die Ypsilon.NET oder dem Fulfillment-Partner daraus entstehen, dass ein Anspruch gegen diese geltend gemacht wird,
demzufolge verwendete Werbung oder Inhalte des Affiliates gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw.
Verordnungen verstoßen.
Der Affiliate sorgt dafür, dass seine Website so gestaltet ist, dass keine Verwechselungsgefahr mit der Website des
Fulfillmentpartners entsteht. Er ist nicht berechtigt, Inhalte oder sonstige Elemente von der Website oder aus
Werbematerialien des Fulfillmentpartners zu übernehmen.
Der Affiliate hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Website ein einfach erreichbares Impressum enthält und dieses
entsprechend der Impressumspflicht eindeutig den Inhaber der Website benennt. Das Impressum soll auch einen Hinweis auf den
Fulfillment-Partner als touristischen Leistungsträger geben und auf dessen AGB für die touristischen Leistungen
verweisen.
Der Affiliate ist verpflichtet, darauf zu achten, dass auf den von Ihm betreuten Webseiten keine Gewaltdarstellungen,
sexuell eindeutige Inhalte, beleidigende, diskriminierende und/oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen
hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung erscheinen.
Dem Affiliate ist es untersagt, Reiseangebote, komplette Affiliate-Seiten, Angebotsvorlagen oder seinen persönlichen
Affiliate-Account in (Online-) Versteigerungen (z.B. bei ebay) anzubieten.
Der Affiliate verpflichtet sich, eine übermäßige Beanspruchung der Buchungs- und Abrechnungssysteme von
Ypsilon.NET zu vermeiden, insbesondere:
a) Besondere Werbemaßnahmen wie TV- oder Radiowerbung im Vorfeld mit
Ypsilon.NET abzustimmen,
b) Ypsilon.NET mit Klickzwang- oder Massentraffic-Systemen zu bewerben und
c) keine
automatisierten Datenbankabfragen auf die angebunden Buchungsmaschinen zu unterhalten.
Der Affiliate verpflichtet sich, ihm durch seine Tätigkeit eventuell bekannt gewordene Kundenadressen nicht für
eigene Zwecke zu verwenden und darüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Zeit nach
Beendigung dieses Vertrages hinaus. Die Parteien können hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
Versand von Werbe E-Mails, Spam-Versand
Der Affiliate ist im Zusammenhang mit der Bewerbung der von Ypsilon.NET bereitgestellten Werbemittel und seiner Website
dazu verpflichtet, keine E-Mails, Kurznachrichten (SMS) oder Instant Messages (IM) an Personen zu senden, die ihm
gegenüber nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis zum Empfang erklärt haben.
Der Affiliate gewährleistet, dass er die Anmelde-Möglichkeit zum Newsletter nicht in besonders offensiver oder
aggressiver Weise einsetzt, er keine Co- Registrierungsmöglichkeit mit dem Formular verbindet und insbesondere selbst
keine E-Mail Adressen in die Datenbank eingibt.
Vereinbarte Entgelte für die Partnerschaft
Die Partnerschaft ist grundsätzlich kostenfrei. Entgelte entstehen nur dann, wenn sie ausdrücklich zwischen den
Vertragsparteien vereinbart worden sind.
Ypsilon.NET bietet gewerblich tätigen Affiliates Zusatzleistungen an, etwa die Bereitstellung einer eigenen
Hotline-Nummer mit individueller Ansage des Affiliates oder die generelle Hochstufung in eine höhere
Vergütungsstufe. Die Entgelte für diese Leistungen werden individuell vereinbart und sind vom Affiliate durch
Verrechnung mit seinem Affiliate-Konto an Ypsilon.NET zu leisten. Deckt sein Vergütungsanspruch die Entgelte nicht
oder nicht vollständig, wird er sie nach Vorlage einer ordentlichen Rechnung auf das Konto von Ypsilon.NET
überweisen. Die Berechnung der Entgelte werden von Ypsilon.NET spätestens im Intervall von 3 Monaten berechnet.
Ypsilon.NET behält sich das Recht vor das Intervall gegenüber dem Affiliate zu ändern.
Externe Datenbanken, unabhängige Leistungsanbieter
Ypsilon.NET bindet innerhalb des touristischen Netzwerkes weitere, externe Partnerprogramme ein, um seinen Affiliates eine
größere Auswahl an Werbemitteln und Vergütungs-Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Dazu schließt Ypsilon.NET direkt einen Kooperationsvertrag mit dem externen Anbieter, bindet seine Werbemittel in
das Specials-Partnernetzwerk ein und sorgt für die Statistiken und die Abwicklung der Zahlungen an die Affiliates.
Der Vertrag zwischen dem externen Anbieter und dem Affiliate wird stellvertretend von Ypsilon.NET geschlossen.
Dem Affiliate steht daher ein Vergütungsanspruch gemäß der vom Anbieter mit Ypsilon.NET geschlossenen
Vereinbarung direkt gegen den externen Anbieter zu. Die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus Leistungen
dieser Datenbanken gegen Ypsilon.NET ist ausgeschlossen, wenn der Anbieter die Vergütung gegenüber Ypsilon.NET
schuldet.
Haftung des Anbieters
Ypsilon.NET haftet nicht für entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Schäden oder Folgeschäden
durch Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten seiner Vertragspartner oder des Affiliates und der damit verbundenen
Folgeschäden. Im Falle eines Datenverlustes haftet Ypsilon.NET nur, insofern der Affiliate seine Daten in
anwendungsadäquaten Abständen, mindestens jedoch einmal wöchentlich, als Datensatz oder in ausgedruckter
Form sichert.
Für Folgen aufgrund von Störungen und Beschränkungen der bereitgestellten Werbemittel haftet Ypsilon.NET
nicht, sofern sie unabwendbar (höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder Energieversorgungsschwierigkeiten,
behördliche Maßnahmen) oder für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Ypsilon.NET Affiliate-Systems
erforderlich sind.
Im übrigen ist die Haftung von Ypsilon.NET, seiner Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Fall einer Schadensersatzverpflichtung von Ypsilon.NET
wird die Haftung für Vermögensschäden auf den typisch vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses und maximal auf die Höhe der durschnittlichen monatlichen Werbevergütung des Affiliates im
Zeitraum des letzten Monats begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für sonstige vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche.
Datenschutz, Vertraulichkeit
Ypsilon.NET verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes
(TDDSG) und alle weiteren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des
Datengeheimnisses zu beachten.
Die elektronische Speicherung der vom Affiliate angegebenen personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung und die
Übermittlung an mit Ypsilon.NET vertraglich verbundenen Dritten gilt für den Zeitraum der Partnerschaft und
darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Ansprüche oder Nachweispflichten als genehmigt. Ypsilon.NET verpflichtet
sich, die E-Mail Adresse des Affiliates und insbesondere seine persönlichen Angaben nicht zu Werbe- oder anderen
Zwecken zu nutzen, die keinerlei Bezug zu diesem Partnervertrag haben.
Sollte der Affiliate gegen Pflichten dieser AGB verstoßen und tritt dadurch - insbesondere durch wettbewerbswidrige
Werbung - eine Schädigung Dritter ein, berechtigt er Ypsilon.NET im Vorraus, seine persönlichen Daten an
geschädigte Dritte weiterzugeben.
Kündigung, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.
Eine außerordentliche Kündigung seitens Ypsilon.NET ist im Falle der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag
ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Nach Beendigung des Vertrags, insbesondere aber im Falle einer Verletzung von Vertragsbedingungen erlöschen
sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an den von Ypsilon.NET zur Verfügung gestellten Anzeigen und sonstigen
Werbemitteln. Der Affiliate ist sodann verpflichtet, unverzüglich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen alle
Verweise auf Ypsilon.NET und eingesetzte Werbemittel zu löschen sowie von seinen Seiten zu entfernen.
Änderungen und Ergänzungen
Ypsilon.NET behält sich vor, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungs- und Änderungsfrist von zwei
Wochen zu ändern oder zu ergänzen und insbesondere vereinbarte Werbekostenzuschüsse anzupassen.
Änderungen werden per E-Mail angekündigt und gelten als genehmigt, wenn innerhalb der Ankündigungsfrist
keine Vertragskündigung seitens des Affiliates erfolgt. Widerspricht der Affiliate den Änderungen innerhalb der
Ankündigungsfrist, gilt der Vertrag automatisch und ohne gesonderte Erklärung seitens Ypsilon.NET zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als gekündigt. Der Partner ist verpflichtet, laufend - mindestens jedoch einmal
täglich - den Admin Bereich aufzurufen und sich über Änderungen und neue Mitteilungen zu informieren.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der
übrigen Vereinbarungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung soll eine Regelung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung und dem mutmaßlichen Interesse beider Vertragspartner am
nächsten kommt.
Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und
Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Frankfurt vereinbart, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute
sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt.
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